Ehegattenunterhalt
Dienstag, 29. Juli 2008 | Autor: Cudina
In der Regel besteht ein Unterhaltsanspruch während des Zusammenlebens, ab der Trennung und ab rechtskräftiger Scheidung. Zu unterscheiden sind dabei die folgenden Unterhaltstatbestände:
1. Unterhalt wegen Erziehung gemeinsamer Kinder
2. Unterhalt wegen Alters
3. Unterhalt wegen Ausbildung
4. Aufstockungsunterhalt
Aufstockungs- und Kinderbetreuungsunterhalt sind dabei die häufigsten Fälle.
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