Düsseldorfer Tabellen 01.01.2008 und 01.01.2009
Donnerstag, 7. August 2008 | Autor: Cudina
Leben die Eltern getrennt bzw. sind diese schon geschieden, und betreut einer der Elternteile gemeinsame Kinder, so hat der andere Elternteil angemessenen Unterhalt zu zahlen. Um die Unterhaltshöhe bemessen zu können, werden Unterhaltstabellen, sowie die Düsseldorfer Tabelle, von den Gerichten als Hilfsmittel herangezogen, die von den Oberlandesgerichten zu Vereinheitlichung der Rechtsprechung entwickelt wurden.
Um den unterschiedlichen Familiensituationen und Einkommensverhältnissen Rechnung zu tragen, unterscheidet die Düsseldorfer Tabelle nach unterschiedlichen Einkommensstufen und unterschiedlichen Altersgruppen der betroffenen Kinder.
Jede Stufe geht davon aus, dass der unterhaltsverpflichtete Teil für drei Unterhaltsberechtigte zu zahlen hat. Bei einer größeren oder geringeren Anzahl an Unterhaltsberechtigten werden Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere oder höhere Gruppen vorgenommen.
Die Düsseldorfer Tabelle wurde alle zwei Jahre an die aktuellen Einkommensverhältnisse und Lebenshaltungskosten angepasst, so zuletzt am 01.01.2009.
Mit dem Inkrafttreten der Unterhaltsreform zum 01.01.2008 musste auch die Düsseldorfer Tabelle erneut angepasst werden, da für die Unterhaltsberechnung neue Grundsätze aufgestellt wurden, die nicht unerheblich von der früheren Rechtslage abweichen. Die Richtsätze der ersten Einkommensgruppe entsprechen nun dem Mindestunterhalt für Kinder, der sich als Prozentsatz am einkommensteuerrechtlichen Kinderfreibetrag, dem Existenzminimum, orientiert.
Zu berücksichtigen ist weiter, dass es sich bei den angeführten Beträgen nicht um die Zahlbeträge handelt, es sind jeweils € 82,00 hälftigen Kindergeldes abzuziehen (vor dem 01.01.2008 jeweil € 77,00).
Düsseldorfer Tabelle 2009Â
 Düsseldorfer Tabelle 2008
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