Home

Düsseldorfer Tabellen 01.01.2008 und 01.01.2009

Donnerstag, 7. August 2008 | Autor: Cudina

Leben die Eltern getrennt bzw. sind diese schon geschieden, und betreut einer der Elternteile gemeinsame Kinder, so hat der andere Elternteil angemessenen Unterhalt zu zahlen. Um die Unterhaltshöhe bemessen zu können, werden Unterhaltstabellen, sowie die Düsseldorfer Tabelle, von den Gerichten als Hilfsmittel herangezogen, die von den Oberlandesgerichten zu Vereinheitlichung der Rechtsprechung entwickelt wurden.

Um den unterschiedlichen Familiensituationen und Einkommensverhältnissen Rechnung zu tragen, unterscheidet die Düsseldorfer Tabelle nach unterschiedlichen Einkommensstufen und unterschiedlichen Altersgruppen der betroffenen Kinder.

Jede Stufe geht davon aus, dass der unterhaltsverpflichtete Teil für drei Unterhaltsberechtigte zu zahlen hat. Bei einer größeren oder geringeren Anzahl an Unterhaltsberechtigten werden Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere oder höhere Gruppen vorgenommen.

Die Düsseldorfer Tabelle wurde alle zwei Jahre an die aktuellen Einkommensverhältnisse und Lebenshaltungskosten angepasst, so zuletzt am 01.01.2009.

Mit dem Inkrafttreten der Unterhaltsreform zum 01.01.2008 musste auch die Düsseldorfer Tabelle erneut angepasst werden, da für die Unterhaltsberechnung neue Grundsätze aufgestellt wurden, die nicht unerheblich von der früheren Rechtslage abweichen. Die Richtsätze der ersten Einkommensgruppe entsprechen nun dem Mindestunterhalt für Kinder, der sich als Prozentsatz am  einkommensteuerrechtlichen Kinderfreibetrag, dem Existenzminimum, orientiert.

Zu berücksichtigen ist weiter, dass es sich bei den angeführten Beträgen nicht um die Zahlbeträge handelt, es sind jeweils € 82,00 hälftigen Kindergeldes abzuziehen (vor dem 01.01.2008 jeweil € 77,00).

Düsseldorfer Tabelle 2009

 

Kindesunterhalt - in Euro
 
 

Nettoeinkommen
des zum Unterhalt verpflichteten Elternteils

Altersstufen in Jahren

Prozentsatz

Bedarfs-
kontrollbetrag

   
    0 - 5 6 - 11 12 - 17 ab 18    
1. bis 1500 281 322 377 432 100 770/900
2. 1501 - 1900 296 339 396 454 105 1000
3. 1901 - 2300 310 355 415 476 110 1100
4. 2301 - 2700 324 371 434 497 115 1200
5. 2701 - 3100 338 387 453 519 120 1300
6. 3101 - 3500 360 413 483 553 128 1400
7. 3501 - 3900 383 438 513 588 136 1500
8. 3901 - 4300 405 464 543 633 144 1600
9. 4301 - 4700 428 490 574 657 152 1700
10. 4701 - 5100 450 516 604 692 160 1800
  über 5101 nach den Umständen des Einzelfalles  

 

Düsseldorfer Tabelle 2008

Kindesunterhalt - in Euro
 

Nettoeinkommen
des zum Unterhalt verpflichteten Elternteils

Altersstufen in Jahren

Prozentsatz

Bedarfs-
kontrollbetrag

   
    0 - 5 6 - 11 12 - 17 ab 18    
1. bis 1500 279 322 365 408 100 900
2. 1501 - 1900 293 339 384 429 105 1000
3. 1901 - 2300 307 355 402 449 110 1100
4. 2301 - 2700 321 371 420 470 115 1200
5. 2701 - 3100 335 387 438 490 120 1300
6. 3101 - 3500 358 413 468 523 128 1400
7. 3501 - 3900 380 438 497 555 136 1500
8. 3901 - 4300 402 464 526 588 144 1600
9. 4301 - 4700 425 490 555 621 152 1700
10. 4701 - 5100 447 516 584 653 160 1800
  über 5101 nach den Umständen des Falles  

 

 
Tags » , «

Trackback: Trackback-URL | Feed zum Beitrag: RSS 2.0
Thema: Unterhalt

Diesen Beitrag kommentieren.

Kommentar abgeben