Seit dem Inkrafttreten der Reform sehen sich immer mehr Unterhaltsberechtigte damit konfrontiert, dass der Unterhaltsverpflichtete meint, aufgrund des neuen Unterhaltsrechts sämtliche Zahlungen einstellen zu können.
In diesem Zusammenhang folgendes klassisches Beispiel:
Der Ex-Mann teilt seiner Ex-Frau mit, die 25 Stunden pro Woche arbeitet, und das gemeinsame 4 jährige Kind betreut, dass er aufgrund der Reform nicht mehr verpflichtet sei, ihr Unterhalt zu zahlen, auch gegenüber dem Kind müsse er nun weniger zahlen.