
In der Regel besteht ein Unterhaltsanspruch während des Zusammenlebens, ab der Trennung und ab rechtskräftiger Scheidung. Zu unterscheiden sind dabei die folgenden Unterhaltstatbestände:
1. Unterhalt wegen Erziehung gemeinsamer Kinder
2. Unterhalt wegen Alters
3. Unterhalt wegen Ausbildung
4. Aufstockungsunterhalt
Aufstockungs- und Kinderbetreuungsunterhalt sind dabei die häufigsten Fälle.