Die Höhe der Kosten jeder anwaltlichen und gerichtlichen Tätigkeit richten sich zunächst nach dem Umfang der Angelegenheit und dem sog. „Gegenstandswert“.

Möchten Sie für Ihren konkreten Rechtsfall wissen, welche Kosten entstehen werden oder können, so senden Sie uns gerne eine Email oder nehmen Sie schriftlich oder telefonisch Kontakt zu uns auf.

Dies bedeutet, je höher der Wert des Streitgegenstandes und der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit sind, desto höher werden auch die Anwalts- und später die Gerichtskosten sein. Wer in einem Verfahren unterliegt, hat sämtliche Kosten, dh., auch jene der Gegenseite zu tragen.

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Bei der Entstehung der Kosten ist zu unterscheiden, welche Art von Tätigkeit der Rechtsanwalt entfaltet.

Anwaltliche Beratung:

Eine anwaltliche Erstberatung im Hinblick auf eine geplante Trennung oder Scheidung kostet, sofern der Anwalt keine anderslautende Gebührenvereinbarung mit dem Mandanten trifft, maximal € 190,00 nebst der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

Ist die Beratung durch ein Gespräch nicht erschöpft, darf der Anwalt für die 2. Beratung zu diesem Thema bis € 250,00 € berechnen, die vorangegangene Beratung ist allerdings anzurechnen.

Für die darüber hinaus gehende anwaltliche Beratungstätigkeit muss der Rechtsanwalt mit dem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung treffen.

Das Gesetz unterscheidet bei der Beratung nicht zwischen einer persönlichen Beratung in den Kanzleiräumen des Anwalts, einem Telefonat oder einer Onlineberatung.

Das heißt: auch eine Onlineberatung ist mit Kosten verbunden.

Bei geringem Einkommen und Vermögen besteht auch die Möglichkeit, für die Beratung – gleich welche Art –Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen.

In diesem Fall sollte vor dem Beratungsgespräch beim zuständigen Amtsgericht ein Beratungshilfeschein beantragt werden. Dieser berechtigt zu einer kostenlosen anwaltlichen Beratung, wobei der Anwalt in diesen Fällen € 10,00 gegenüber dem Mandanten berechnen darf. Die restliche Vergütung erhält er über die Gerichtskasse.

Den Antrag auf Beratungshilfe können Sie auf unserer Seite „Formulare“ herunterladen.

Je nach Umfang des entsprechenden Rechtsschutzvertrages übernehmen auch Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer anwaltlichen Beratung. Da der Anwalt den Vertragsinhalt nicht kennt, sollte der Mandant vor dem Beratungstermin mit seiner Rechtsschutzversicherung abstimmen, ob der Fall gedeckt ist.

In aller Regel bieten auch die örtlichen Amtsgerichte an bestimmten Wochentagen kostenlose Rechtsberatungen an.

Aussergerichtliche Tätigkeit ausserhalb der Beratung:

Korrespondiert der Rechtsanwalt mit dritten Personen oder tritt er für seinen Mandanten in anderer Art und Weise nach aussen in Erscheinung, so entsteht die sog. Geschäftsgebühr, deren Höhe sich ebenfalls je nach Gegenstandswert, Schwierigkeit der Rechtsangelegenheit und dem zeitlichem Umfang bemisst. Erreicht der Anwalt den Abschluss eines Vergleiches, erhält er auch hierfür eine weitere Gebühr.

Auch für die aussergerichtliche Tätigkeit wird Beratungshilfe unter den o.g. Bedingungen gewährt.

Gerichtliches Verfahren:

Im Gerichtsverfahren bemisst sich die Gebühr ebenfalls nach dem Gegenstandswert, wobei für die Führung des Verfahrens eine sog. Verfahrensgebühr entsteht ond für die Wahrnehmung der Gerichtstermine eine Terminsgebühr. War der Anwalt bereits aussergerichtlich tätig, so reduziert sich die Verfahrensgebühr.

Wer im Verfahren „verliert“ trägt alle Kosten, auch jene des Gegners und auch die Gerichtskosten.

Auch in Gerichtsverfahren kann eine Vergleichgebür entstehen.

Für Gerichtsverfahren – hierzu zählen auch Ehescheidungen –  kann im Falle begrenzter finanzieller Verhältnisse Prozesskostenhilfe gewährt werden.

Die Formulare können Sie hier herunterladen. Zu beachten ist aber, dass auch bei bewilligter Prozesskostenhilfe die Kosten des Gegners im Falle des Verlierens hiervon nicht gedeckt sind.

Das Thema „Anwalts- und Gerichtskosten“ ist sehr umfassend und kann hier nur äußerst grob skizziert werden. Nähere Einzelheiten zum Thema Kosten erfahren Sie auch unter brak oder „anwaltssuchservice


Wie können wir Ihnen helfen?

Sehr gerne beantworten wir Ihre Fragen auch im Rahmen einer Online-Beratung.

Zögern Sie bitte nicht!
Fragen kostet noch nichts!

Nach Eingang Ihrer Anfrage melden wir uns kurzfristig bei Ihnen und teilen Ihnen in diesem Zusammenhang auch die entstehenden Kosten einer Beratung, – sei es telefonisch, schriftlich oder persönlich mit.

Telefon 0049 (0) 621 789 77 66
Telefax 0049 (0) 621 789 60 99

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