Wie ist das normale Umgangsrecht geregelt?

Das Umgangsrecht dient dazu, den Kontakt des Kindes zu den Personen, die ihm besonders nahe stehen, anzubahnen, aufrechtzuerhalten und zu fördern.

Dem Kind sollen insbesondere auch nach der Trennung und Scheidung seiner Eltern die gewachsenen familiären Beziehungen soweit als möglich erhalten bleiben.

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Der Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen dient in der Regel dem Wohl des Kindes und ist von besonderer Bedeutung für seine Entwicklung.

Das Umgangsrecht gibt dem berechtigten Elternteil in erster Linie die Befugnis, das Kind in regelmäßigen Abständen zu sehen und zu sprechen. Zum Umgang gehört neben den persönlichen Begeg­nungen aber auch der Brief- und Telefonkontakt.

Ein Umgangsrecht haben die Eltern, die Großeltern, die Geschwister des Kindes und enge Bezugspersonen des Kindes, die für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben.

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