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Rechtsanwältin Barbara Cudina, Sandhofer Str. 323, 68307 Mannheim
wird hiermit in Sachen ………………………………………………..
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Vollmacht erteilt.
Die Vollmacht berechtigt insbesondere zur:
1. Prozeßführung (u.a. nach §§ 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebungund Zurücknahme von Widerklagen;
2. Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften;
3. Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen (§§ 302, 374 StPO) einschließlich der Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur Vertretung nach § 411 II StPO, mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach §§ 233 I, 234 StPO sowie mit ausdrücklicher Ermächtigung zur Empfangnahme von Ladungen nach § 145a II StPO, zur Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozeßordnung zulässigen Anträgen und von Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, insbesondere auch für das Betragsverfahren;
4. Vertretung in sonstigen Verfahren bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art (insbesondere Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer);
5. Zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z.B. Kündigungen) in Zusammenhang mit der oben unter „wegen…“ genannten Angelegenheit.
Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z.B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Konkurs- und Vergleichsverfahren über das Vermögen des Gegners). Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen, sowie Akteneinsicht zu nehmen.
Die Kostenerstattungsansprüche und sonstige Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Gegner, der Justizkasse oder anderen erstattungspflichtigen Dritten werden in Höhe der Kostenansprüche der beauftragten Rechtsanwälte an diese abgetreten.
Die Bevollmächtigten sind ermächtigt, die Abtretung im Namen des Auftraggebers dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Mehrere Vollmachtgeber haften als Gesamtschuldner.
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Ort
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Unterschrift
Name und Anschrift des Vollmachtgebers:
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Vor- und Zuname
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Strasse
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Postleitzahl, Ort
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Telefon
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Email