Eheschliessung
Ehen werden bekanntlich im Himmel geschlossen, müssen sich aber auch auf Erden bewähren. An die Eheschließung hat der Gesetzgeber daher umfangreiche rechtliche Folgen geknüpft, die ohne weiteres Zutun der Eheleute, selbst ohne deren Kenntnis eintreten und sich zum Teil während, zum Teil erst nach Beendigung der Ehe auswirken. Nur hinsichtlich des Ehenamens werden die …