Ehegattenunterhalt
Bei einem Unterhaltsanspruch zwischen Eheleuten ist zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt zu unterscheiden. Während der ehelichen Lebensgemeinschaft sind sich die Eheleute gegenüber zum Familienunterhalt verpflichtet. D. h. jeder muss seinen Beitrag zum Familienunterhalt leisten. Dies kann auch durch Erziehung der Kinder oder Führung des Haushaltes geschehen. Trennen sich die Eheleute, dann fällt die Verpflichtung zum …